Zuschuss
Möglichkeiten bei Austausch einer Haustür
Förderung über BAFA (Energieberater notwendig)*
Zuständige Stelle zur Förderung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Maßnahme:
Gilt für Bestandgebäude wenn die Einzelmaßnahme zur Erhöhung der Energieeffizienz (Gebäudehülle) beiträgt.
Fördergegenstand: Austausch von Außentüren
Notwendig bei Antragstellung:
Energie-Effizienz-Experte (EEE)
Höhe der möglichen Förderung bei Sanierung:
15% (Stand 06-2023) der förderfähigen Ausgaben bei Investition von mind. € 2.000 und max. € 60.000 je Wohneinheit.
Mehr Informationen erhalten Sie hier
An welche Stelle muss ich mich wenden?
Förderungen zur Einzelmaßnahme an Gebäudehülle (z. b. Haustüren) werden über die BAFA abgewickelt.
Wo kann ich mich belesen?
Ein Überblick über die Förderprogramme erhalten Sie hier
Es gibt ein Informationsblatt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Weiterhin gibt es ein allgemeines Merkblatt zur Antragstellung bei der BAFA
Rechenbeispiel: förderfähiger Kosten einbruchhemmende Haustür inkl. Montage
BEISPIEL: Einbruchhemmende Haustür Trend-Line RC-2 | € 3.095 |
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+ Austauschkosten und Montage nach RC2 inkl. Demontage der vorhandenen Tür | € 1.200 |
Gesamtkosten Haustürtausch | € 4.295 |
- 20% Förderung bei diesem Rechenbeispiel | -€ 859 |
tatsächliche Kosten | € 3.436 |
Bei diesem Rechenbeispiel wurden die Montage- und Türkosten geschätzt, die tatsächlichen Kosten können abweichen.
*Alle Preisbeispiele stellen kein verbindliches Angebot dar. Es dient als repräsentatives Rechenbeispiel zur staatlichen Fördermaßnahme an einem tatsächlichen Haustürmodell. Die staatliche Fördermaßnahme und Türkonfiguration kann sich individuell ändern und somit auch der Endpreis.
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten
Eine Übersicht zu den aktuellen Förderprogrammen bei Sanierung finden Sie auf der Seite der kfw
Bilder der Türmodelle können optionale Sonderausstattung zeigen (Motivglas, Holzdekor, längere Griffe o. Ä. gegen Aufpreis erhältlich).